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Geschlossen S.A. ARMY | Regelwerk đŸ‡©đŸ‡Ș

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frĂŒher: eKo
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Army
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#1 · vor 1 Tg. (28.10.2026 22:32)


Army – Dienst- und Fraktionsregelwerk
Dieses Regelwerk gilt fĂŒr alle Mitglieder der Army.
Es regelt das interne Verhalten, die Befehlskette,
militÀrische EinsÀtze und den Umgang mit anderen
Fraktionen und Zivilpersonen. Das Serverregelwerk
steht jederzeit ĂŒber diesem Fraktionsregelwerk.
Die Army erhÀlt durch dieses Dokument keine
zusÀtzlichen Befugnisse, die der Server nicht vorsieht.

▾ §1 – Hierarchie und respektvoller Umgang

§1.1 – Entscheidungsgewalt
Der Army-Leader beziehungsweise Commander besitzt die höchste interne Entscheidungsgewalt innerhalb der Fraktion. Diese gilt ausschließlich im Rahmen des Serverregelwerks und dieses Fraktionsregelwerks.

Ist kein Leader anwesend, ĂŒbernimmt[Code1: army] grundsĂ€tzlich das ranghöchste verfĂŒgbare Army-Mitglied die Verantwortung. Bei bereits laufenden EinsĂ€tzen bleibt eine ausdrĂŒcklich festgelegte Einsatzleitung bestehen, bis sie ĂŒbergeben oder abgelöst wird.

§1.2 – Weisungsbefugnis
RechtmĂ€ĂŸige und regelkonforme Befehle von Vorgesetzten oder der zustĂ€ndigen Einsatzleitung sind zu befolgen. Befehle, die gegen das Serverregelwerk oder dieses Regelwerk verstoßen, dĂŒrfen nicht ausgefĂŒhrt werden; der Konflikt ist möglichst zeitnah der FĂŒhrung zu melden.

Das absichtliche Missachten berechtigter Befehle kann intern sanktioniert werden.

§1.3 – Umgang miteinander
Army-Mitglieder haben gegenĂŒber Kameraden, Zivilpersonen und anderen Staatsfraktionen respektvoll aufzutreten. Beleidigungen, Provokationen, persönliche Streitigkeiten wĂ€hrend eines Einsatzes sowie das mutwillige Behindern anderer Staatsfraktionen sind untersagt.

§1.4 – Kopfgelder und persönliche Konflikte
Kopfgelder auf Kameraden oder Mitglieder anderer Staatsfraktionen ohne ausdrĂŒcklichen, nachvollziehbaren und regelkonformen Grund sind untersagt. MilitĂ€rische Befugnisse dĂŒrfen nicht zur Austragung persönlicher oder OOC-Konflikte missbraucht werden.
▾ §2 – Verhalten und Aufgaben eines Army-Mitglieds

§2.1 – Vorbildfunktion
Jedes Army-Mitglied reprĂ€sentiert eine Staatsfraktion und hat professionelles, glaubwĂŒrdiges Roleplay zu betreiben. Dazu zĂ€hlen die Einhaltung des Serverregelwerks, des Strafkatalogs, soweit anwendbar, der Verkehrsregeln, der geltenden Drogengesetze sowie ein angemessener Umgangston.

§2.2 – Verhalten im Dienst
Im Dienst sind unnötige Provokationen, Beleidigungen, DrohgebĂ€rden und das absichtliche Eskalieren von Situationen untersagt. Uniform, militĂ€rische Fahrzeuge und AusrĂŒstung dĂŒrfen nicht als Mittel zur EinschĂŒchterung ohne RP-Grund eingesetzt werden.

§2.3 – VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit
Jede Maßnahme muss zur jeweiligen Gefahr und zum Auftrag passen. Wo möglich, ist das mildeste geeignete Mittel[Code2:haha] zu wĂ€hlen. Weder Ungehorsam noch Beleidigungen oder eine einfache Flucht rechtfertigen automatisch den Einsatz von Taser, Schusswaffe oder Fahrzeuggewalt.

§2.4 – Einsatzbereitschaft
Army-Mitglieder im Dienst haben bei angeordneten Alarmierungen und grĂ¶ĂŸeren Einsatzlagen grundsĂ€tzlich zur VerfĂŒgung zu stehen. Bei Personalmangel oder besonderen Gefahrenlagen darf die Einsatzleitung verfĂŒgbare KrĂ€fte anfordern.

§2.5 – Aufgabengebiet
Die Army ĂŒbernimmt insbesondere die Sicherung ihrer militĂ€rischen Einrichtungen, die Bewachung von Alcatraz, die DurchfĂŒhrung genehmigter militĂ€rischer Operationen sowie die UnterstĂŒtzung anderer Staatsfraktionen. Nicht zu vergessen ist dabei die BekĂ€mpfung des Terrorismus, die ebenfalls zu ihren zentralen Aufgaben gehört.
▾ §3 – Dienstpflichten und Zusammenarbeit

§3.1 – UnterstĂŒtzung und Alarmierungen
Dringende Hilferufe und Alarmierungen sind entsprechend ihrer Gefahrenlage zu priorisieren. Übungen, normale Patrouillen und sonstige TĂ€tigkeiten geringer PrioritĂ€t sollen fĂŒr dringende angeordnete EinsĂ€tze unterbrochen werden. Eine bereits laufende gefĂ€hrliche Maßnahme darf nicht unkontrolliert verlassen werden.

§3.2 – GrĂ¶ĂŸere Einsatzlagen
Bei Angriffen auf die Army-Basis, Bedrohungen anderer Staatsfraktionen oder vergleichbaren Gefahrenlagen haben gewöhnliche TÀtigkeiten grundsÀtzlich Nachrang, sofern ein Einsatz der Army zulÀssig ist. Serverseitig festgelegte Events und nicht ohne Weiteres verlassbare Situationen bleiben ausgenommen.

§3.3 – Waffen- und Materialtransporte
Eigene Waffen-, Munitions- und Materialtransporte sind nach den Vorgaben der Einsatzleitung zu schĂŒtzen und durchzufĂŒhren. In illegale Transporte krimineller Fraktionen darf die Army nur eingreifen, wenn ihre ZustĂ€ndigkeit und das Serverregelwerk dies erlauben. EigenmĂ€chtige Angriffe sind untersagt.

§3.4 – Funkdisziplin
Der Army-Funk dient der einsatzrelevanten Kommunikation. Spam, unnötige GesprĂ€che und absichtliche Funkstörungen sind untersagt. Meldungen sollen kurz und eindeutig sein und bei dringenden Situationen[Code3:love] möglichst Standort, Lage, Anzahl beziehungsweise Beschreibung der Beteiligten und benötigte UnterstĂŒtzung enthalten.

§3.5 – Zusammenarbeit
Army-Mitglieder handeln bei EinsÀtzen koordiniert. Unnötige AlleingÀnge und eigenmÀchtige Aktionen, die Kameraden gefÀhrden oder laufende EinsÀtze erschweren, sind zu vermeiden. Die ZustÀndigkeiten anderer Staatsfraktionen sind zu respektieren.

§3.6 – FraktionskĂ€mpfe und Gangwars
Die Army darf sich nicht eigenmĂ€chtig in laufende KĂ€mpfe zwischen kriminellen Fraktionen einmischen. In einen laufenden Gangwar wird grundsĂ€tzlich nicht eingegriffen; das Gebiet ist zu meiden. Eine Ausnahme kommt nur infrage, wenn das Serverregelwerk einen Einsatz ausdrĂŒcklich zulĂ€sst oder eine unmittelbare Gefahr fĂŒr Unbeteiligte beziehungsweise Staatsfraktionen ein zulĂ€ssiges Eingreifen erforderlich macht.
▾ §4 – MilitĂ€rgelĂ€nde, Kontrollen und Umgang mit Personen


§4.1 – Zutritt zum MilitĂ€rgelĂ€nde
MilitĂ€rische Sperrbereiche, Hangars, Waffenkammern und andere gesicherte Bereiche dĂŒrfen nur von berechtigten Personen betreten werden. Besuchern ist nach Möglichkeit klar mitzuteilen, welche Bereiche betreten werden dĂŒrfen und wann sie das GelĂ€nde verlassen mĂŒssen.

§4.2 – Sicherung und Zugangskontrollen
An Toren, Zufahrten und anderen gesicherten Punkten dĂŒrfen im Rahmen der Serverregeln IdentitĂ€ts-, Fahrzeug- und Sicherheitskontrollen durchgefĂŒhrt werden. Solche Maßnahmen benötigen einen nachvollziehbaren Sicherheits- oder RP-Grund und dĂŒrfen nicht willkĂŒrlich zur Schikane eingesetzt werden.

§4.3 – Durchsuchungen
Durchsuchungen sind nur zulĂ€ssig, wenn das Serverregelwerk und die konkrete Situation sie erlauben, etwa bei einem begrĂŒndeten Verdacht oder einer rechtmĂ€ĂŸig angeordneten Sicherheitskontrolle. Bloße Neugier oder persönliche Abneigung reichen nicht aus.

§4.4 – Unbefugte Personen und Eindringlinge
Unbefugte Personen sollen – sofern die Lage dies erlaubt – zunĂ€chst angesprochen, gewarnt und zum Verlassen des gesperrten Bereichs aufgefordert werden. Bei aktiver Bedrohung oder Angriffen sind verhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Schutzmaßnahmen zulĂ€ssig. Eine bloße GrenzĂŒberschreitung rechtfertigt nicht automatisch tödliche Gewalt.

§4.5 – Festhalten und Übergabe
Personen dĂŒrfen nur festgehalten oder festgenommen werden, wenn eine entsprechende Befugnis nach den Serverregeln besteht. Sind andere Staatsfraktionen zustĂ€ndig, erfolgt eine geordnete Übergabe. Festgehaltene Personen sind respektvoll zu behandeln; unnötige Verzögerungen, Beleidigungen und Schikanen sind untersagt.

§4.6 – Wanteds und Tickets
Wanteds und Tickets dĂŒrfen ausschließlich von dazu berechtigten Army-Mitgliedern und nach dem gĂŒltigen Strafkatalog vergeben werden. Falsche oder persönlich motivierte Sanktionen sind untersagt.

Hinweis Ticketregel LSPD: Die dortige Ticketregel bis zwei Wanteds mit 2.500 $ pro Wanted gilt fĂŒr die Army nur, wenn kein Officer im Dienst ist.

§4.7 – Wiederholte Kontrollen
Soweit die Army zu Personen- oder Verkehrskontrollen befugt ist, soll dieselbe Person ohne neuen Anlass grundsÀtzlich nicht innerhalb einer Stunde erneut kontrolliert werden. Bei einem neuen konkreten Verdacht oder einer neuen Straftat ist eine erneute Kontrolle nach Serverregelwerk möglich.

Hinweis: Die Verkehrs- und Personenkontrollen beschrĂ€nken sich ausschließlich auf den Bereich Las Venturas. In Los Santos wird auf diese Kontrollen verzichtet, da das Gebiet weiterhin dem ZustĂ€ndigkeitsbereich des LSPD unterliegt.
▾ §5 – Einsatz von Zwangsmitteln und Waffen

§5.1 – Grundsatz
Zwangsmittel sind stets verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig einzusetzen. Sie dĂŒrfen nur zur ErfĂŒllung eines zulĂ€ssigen Auftrags oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr verwendet werden.

§5.2 – Taser und nicht tödliche Mittel
Ein Taser darf nur bei ausreichendem Anlass und entsprechend den Serverregeln eingesetzt werden, insbesondere bei aktivem[Code:4 Hunter] Widerstand, einer zulĂ€ssigerweise zu stoppenden Flucht zu Fuß oder einer konkreten Gefahr, die ohne Schusswaffe beendet werden kann.

§5.3 – Schusswaffengebrauch
Schusswaffen dĂŒrfen nur bei einer entsprechend schweren Gefahrenlage und auf Grundlage des Serverregelwerks eingesetzt werden, insbesondere zum Schutz vor einer unmittelbaren lebensgefĂ€hrlichen Bedrohung oder gegen Personen, die selbst Schusswaffen einsetzen beziehungsweise unmittelbar einsetzen wollen.

Der bloße Aufenthalt im Umfeld eines Einsatzes, eine Beleidigung, eine einfache Flucht oder das unbefugte Betreten eines GelĂ€ndes rechtfertigen fĂŒr sich genommen keinen direkten Schusswaffengebrauch.

§5.4 – Reifenbeschuss und Fahrzeuggewalt
Gezielter Reifenbeschuss oder andere Gewalt gegen Fahrzeuge ist ausschließlich bei zulĂ€ssigen EinsĂ€tzen und nach den Serverregeln erlaubt. Unbeteiligte dĂŒrfen nicht unnötig gefĂ€hrdet werden.

§5.5 – Ende der Gefahr
Ist eine Gefahr beendet, muss auch der Einsatz von Gewalt eingestellt werden. Auf sich ergebende, festgesetzte oder kampfunfÀhige Personen darf nicht weiter geschossen werden.

§5.6 – MilitĂ€rische Waffen und SpezialausrĂŒstung
Schwere Waffen, gepanzerte Fahrzeuge und andere SpezialausrĂŒstung dĂŒrfen nur entsprechend den Serverregeln, dem konkreten Auftrag und gegebenenfalls der Freigabe durch die FĂŒhrung eingesetzt werden. Privater Missbrauch und demonstrativer Einsatz ohne RP-Grund sind untersagt.
▾ §6 – Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Verfolgungen

§6.1 – Dienstfahrzeuge
Army-Fahrzeuge dĂŒrfen nur dienstlich und im Rahmen der jeweiligen Berechtigung genutzt werden. Unnötiges BeschĂ€digen, zweckwidrige Nutzung und das Blockieren von Einsatzausfahrten sind untersagt.

§6.2 – Verfolgungsfahrten
Verfolgungen dĂŒrfen nur aufgenommen oder unterstĂŒtzt werden, wenn die Army hierfĂŒr zustĂ€ndig beziehungsweise ausdrĂŒcklich autorisiert ist. Andere Verkehrsteilnehmer dĂŒrfen nicht unnötig gefĂ€hrdet werden. Eine Flucht rechtfertigt nicht automatisch jedes Fahrmanöver.

§6.3 – Luftfahrzeuge
Helikopter und sonstige Luftfahrzeuge dĂŒrfen nur von befugten Army-Mitgliedern genutzt werden. Bei Starts, Landungen und EinsĂ€tzen ist auf die Sicherheit von Kameraden und Unbeteiligten zu achten. Riskante Flugmanöver ohne Einsatzgrund sind untersagt.

§6.4 – FahrzeugrĂŒckgabe
Alle Dienstfahrzeuge sind nach Beendigung eines Einsatzes vollstĂ€ndig repariert und vollgetankt an den dafĂŒr vorgesehenen[Code5:Hydra] StellplĂ€tzen innerhalb der Base abzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge jederzeit einsatzbereit sind und fĂŒr den nĂ€chsten Einsatz zur VerfĂŒgung stehen.
▾ §7 – MilitĂ€rische GroßeinsĂ€tze

§7.1 – Einsatzleitung
FĂŒr grĂ¶ĂŸere Operationen ist nach Möglichkeit eine Einsatzleitung festzulegen. Sie koordiniert die eingesetzten KrĂ€fte und bleibt zustĂ€ndig, bis die Leitung ausdrĂŒcklich ĂŒbergeben wird.

§7.2 – Aufgaben der Einsatzleitung
Die Einsatzleitung koordiniert insbesondere die Positionierung der KrĂ€fte, Sicherungsbereiche, Fahrzeug- und LuftunterstĂŒtzung, Kommunikation mit Staatsfraktionen, zulĂ€ssige Zugriffe sowie gegebenenfalls RĂŒckzug und Neuaufstellung.

§7.3 – Verteidigung der Basis
Bei Angriffen oder konkreten Bedrohungen militĂ€rischer Einrichtungen organisiert die Einsatzleitung die Verteidigung und den Schutz von Personen und Material. Eskalation und Waffeneinsatz mĂŒssen weiterhin verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und serverkonform bleiben.

§7.4 – Geisellagen und polizeiliche EinsĂ€tze
Bei Geisellagen, Bankraub oder Ladenraub unterstĂŒtzt die Army nur im zulĂ€ssigen Rahmen. Die FĂŒhrung klĂ€rt mit der zustĂ€ndigen Staatsfraktion, wer die Gesamtleitung und gegebenenfalls Verhandlungen ĂŒbernimmt. EigenmĂ€chtige Zugriffe sind zu vermeiden; die Sicherheit von Geiseln hat hohe PrioritĂ€t.

§7.5 – AlleingĂ€nge
Army-Mitglieder dĂŒrfen bei grĂ¶ĂŸeren bewaffneten Lagen nicht ohne nachvollziehbaren Grund allein gegen mehrere bewaffnete TĂ€ter vorgehen, wenn UnterstĂŒtzung verfĂŒgbar ist.
▾ §8 – MilitĂ€rgelĂ€nde, Fahrzeuge und AusrĂŒstung

§8.1 – Ordnung auf dem StĂŒtzpunkt
Zufahrten, Tore, Einsatzwege und Sicherheitsbereiche sind freizuhalten. Fahrzeuge, die diese Bereiche unberechtigt blockieren, dĂŒrfen nur im Rahmen der Serverregeln und der bestehenden Abschleppbefugnisse entfernt werden.

§8.2 – Fremdfahrzeuge
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf dem MilitĂ€rgelĂ€nde dĂŒrfen nach Maßgabe der Serverregeln abgeschleppt werden, insbesondere bei Blockaden von Ein- und Ausfahrten, Fahrbahnen oder Einsatzfahrzeugen.

§8.3 – Uniform und Auftreten
Dienstkleidung und Erkennungszeichen sind nach den internen Vorgaben zu tragen. Das Auftreten unter falschem Rang oder der Missbrauch militÀrischer Kennzeichen ist untersagt.
▾ §9 – Interne Angelegenheiten

§9.1 – Interne Konflikte
Probleme unter Kameraden werden[Code6:Rhino] nicht wĂ€hrend laufender EinsĂ€tze öffentlich ausgetragen. Sie sind anschließend mit einem Vorgesetzten oder der Army-FĂŒhrung zu klĂ€ren.

§9.2 – Fehlverhalten
Schwerwiegendes Fehlverhalten ist der FĂŒhrung zu melden. Das bewusste Decken schwerer RegelverstĂ¶ĂŸe kann ebenfalls interne Konsequenzen haben.

§9.3 – Rangmissbrauch
Der eigene Rang darf nicht verwendet werden, um persönliche Vorteile zu erlangen, andere Spieler ohne RP-Grund zu benachteiligen oder unzulÀssige Befehle durchzusetzen.

§9.4 – Korruption
Korruption ist grundsĂ€tzlich untersagt, soweit sie nicht ausdrĂŒcklich durch das Serverregelwerk oder die zustĂ€ndige Administration zugelassen wird.

§9.5 – Interne Sanktionen
VerstĂ¶ĂŸe können abhĂ€ngig von Schwere und HĂ€ufigkeit durch mĂŒndliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung beziehungsweise Strike, RangrĂŒckstufung, Suspendierung oder Entlassung geahndet werden. Die endgĂŒltige Entscheidung liegt bei der Army-FĂŒhrung.
▾ §10 – Schlussbestimmungen

§10.1 – Kenntnis der Regeln
Jedes Army-Mitglied ist verpflichtet, das aktuelle Serverregelwerk und dieses Fraktionsregelwerk zu kennen und einzuhalten.
§10.2 – Unwissenheit
Unwissenheit schĂŒtzt nicht vor internen Sanktionen.
§10.3 – Anpassungen
Die Army-FĂŒhrung kann dieses Regelwerk bei Bedarf und im Einklang mit den Serverregeln anpassen oder erweitern.
§10.4 – Vorrang des Serverregelwerks
Bei WidersprĂŒchen gilt das Serverregelwerk. Polizeiliche Sonderbefugnisse des LSPD gelten fĂŒr die Army nur, wenn sie ausdrĂŒcklich auf diese ĂŒbertragen wurden.
✎ bearbeitet vor 1 Tg.

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