§1 Allgemeines
1. Jedes Regierungsmitglied hat Bürger, Kollegen und Vertreter anderer Fraktionen respektvoll und professionell zu behandeln.
2. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Regierung sind jederzeit zu wahren.
3. Die Regierung vertritt die Interessen der Bürgerschaft und handelt im Rahmen der geltenden Serverregeln und Vorgaben der Serverleitung.
4. Interne Informationen und vertrauliche Angelegenheiten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
5. Jedes Mitglied hat sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Position vertraut zu machen.
§2 Dienstbetrieb und Zuständigkeiten
1. Regierungsmitglieder haben ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft auszuführen.
2. Während offizieller Regierungsaktivitäten ist angemessene Dienstkleidung zu tragen, sofern für den jeweiligen Anlass keine andere Kleidung vorgesehen ist.
3. Dienstfahrzeuge und sonstige Regierungsmittel sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung ordnungsgemäß abzustellen.
4. Regierungsmitglieder haben während offizieller Tätigkeiten über die vorgesehenen Kommunikationswege erreichbar zu sein.
5. Dienstanweisungen der zuständigen Führungsebene sind zu befolgen, sofern sie nicht gegen Serverregeln oder Anweisungen der Serverleitung verstoßen.
6. Präsident und Vizepräsident koordinieren die Regierungsarbeit. Die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse richten sich nach den Vorgaben der Serverleitung.
§3 Bürgerkontakt und öffentliche Aufgaben
1. Bürger sind unabhängig von Rang, Fraktion, Bekanntschaft oder persönlicher Beziehung gleich und respektvoll zu behandeln.
2. Anfragen und Anliegen der Bürgerschaft sind ernst zu nehmen und nach Möglichkeit zeitnah zu bearbeiten.
3. Regierungsmitglieder haben bei Bürgerversammlungen, öffentlichen Veranstaltungen und offiziellen Terminen ein professionelles Auftreten zu wahren.
4. Öffentliche Aussagen im Namen der Regierung müssen sachlich und verantwortungsvoll erfolgen.
5. Zusagen gegenüber Bürgern, Unternehmen oder anderen Fraktionen dürfen nur im Rahmen der eigenen Befugnisse gemacht werden.
6. Anliegen, die nicht in die Zuständigkeit der Regierung fallen, sind an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
§4 Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen
1. Die Regierung pflegt einen respektvollen und kooperativen Umgang mit anderen Staatsfraktionen und Organisationen.
2. Zuständigkeiten anderer Fraktionsleitungen sind zu respektieren. Die Regierung greift nicht eigenmächtig in deren Personalentscheidungen oder interne Abläufe ein.
3. Gemeinsame Veranstaltungen, Projekte und größere Vorhaben sind mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
4. Absprachen mit anderen Fraktionen sind einzuhalten oder bei Änderungen rechtzeitig zu kommunizieren.
§5 Umgang mit Staats- und Fraktionsgeldern
1. Staats- und Fraktionsgelder dürfen ausschließlich für genehmigte Regierungszwecke verwendet werden.
2. Förderungen und Auszahlungen müssen einen nachvollziehbaren Zweck haben und entsprechend den Vorgaben der Serverleitung dokumentiert werden.
3. Zahlungen an das eigene Mitglied, Freunde oder Zweitkonten zum persönlichen Vorteil sind untersagt.
4. Förderungen dürfen nur im Rahmen der geltenden Befugnisse und finanziellen Grenzen vergeben werden.
5. Größere Ausgaben, Veranstaltungen und Projekte sind vorab mit der Serverleitung abzustimmen.
6. Regierungsmitglieder dürfen finanzielle Befugnisse nicht zum eigenen Vorteil oder zur Bevorzugung einzelner Personen missbrauchen.
7. Die Regierung hat auf einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu achten.
§6 Bürgerversammlungen und Veranstaltungen
1. Die Regierung bemüht sich, regelmäßig öffentliche Bürgerversammlungen und geeignete Veranstaltungen durchzuführen.
2. Termine und geplante Inhalte sollen rechtzeitig über die offiziellen Kommunikationswege angekündigt werden.
3. Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen und Themen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen.
4. Während öffentlicher Veranstaltungen ist auf einen geordneten und respektvollen Ablauf zu achten.
5. Ergebnisse, offene Fragen und vereinbarte nächste Schritte sollen nach Möglichkeit zusammengefasst und kommuniziert werden.
§7 Verhalten und Disziplin
1. Regierungsmitglieder haben sich jederzeit respektvoll, besonnen und verantwortungsbewusst zu verhalten.
2. Provokationen oder persönliche Konflikte rechtfertigen kein unangemessenes Auftreten im Namen der Regierung.
3. Machtpositionen, Dienstmittel und interne Informationen dürfen nicht missbraucht werden.
4. Verstöße gegen dieses Regelwerk können abhängig von ihrer Schwere zu einer Verwarnung, Degradierung, Suspendierung oder Entlassung aus der Regierung führen.
5. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Serverleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
2. Die Serverleitung kann das Regelwerk jederzeit ändern oder ergänzen.
3. Die Regierung hat Änderungen und ergänzende Vorgaben der Serverleitung zu beachten.
4. Mit dem Dienstantritt bestätigt jedes Regierungsmitglied, das Regelwerk gelesen und verstanden zu haben.
5. Im Zweifel haben die geltenden Serverregeln und ausdrücklichen Anweisungen der Serverleitung Vorrang vor diesem Regelwerk.
1. Jedes Regierungsmitglied hat Bürger, Kollegen und Vertreter anderer Fraktionen respektvoll und professionell zu behandeln.
2. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Regierung sind jederzeit zu wahren.
3. Die Regierung vertritt die Interessen der Bürgerschaft und handelt im Rahmen der geltenden Serverregeln und Vorgaben der Serverleitung.
4. Interne Informationen und vertrauliche Angelegenheiten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
5. Jedes Mitglied hat sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Position vertraut zu machen.
§2 Dienstbetrieb und Zuständigkeiten
1. Regierungsmitglieder haben ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft auszuführen.
2. Während offizieller Regierungsaktivitäten ist angemessene Dienstkleidung zu tragen, sofern für den jeweiligen Anlass keine andere Kleidung vorgesehen ist.
3. Dienstfahrzeuge und sonstige Regierungsmittel sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung ordnungsgemäß abzustellen.
4. Regierungsmitglieder haben während offizieller Tätigkeiten über die vorgesehenen Kommunikationswege erreichbar zu sein.
5. Dienstanweisungen der zuständigen Führungsebene sind zu befolgen, sofern sie nicht gegen Serverregeln oder Anweisungen der Serverleitung verstoßen.
6. Präsident und Vizepräsident koordinieren die Regierungsarbeit. Die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse richten sich nach den Vorgaben der Serverleitung.
§3 Bürgerkontakt und öffentliche Aufgaben
1. Bürger sind unabhängig von Rang, Fraktion, Bekanntschaft oder persönlicher Beziehung gleich und respektvoll zu behandeln.
2. Anfragen und Anliegen der Bürgerschaft sind ernst zu nehmen und nach Möglichkeit zeitnah zu bearbeiten.
3. Regierungsmitglieder haben bei Bürgerversammlungen, öffentlichen Veranstaltungen und offiziellen Terminen ein professionelles Auftreten zu wahren.
4. Öffentliche Aussagen im Namen der Regierung müssen sachlich und verantwortungsvoll erfolgen.
5. Zusagen gegenüber Bürgern, Unternehmen oder anderen Fraktionen dürfen nur im Rahmen der eigenen Befugnisse gemacht werden.
6. Anliegen, die nicht in die Zuständigkeit der Regierung fallen, sind an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
§4 Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen
1. Die Regierung pflegt einen respektvollen und kooperativen Umgang mit anderen Staatsfraktionen und Organisationen.
2. Zuständigkeiten anderer Fraktionsleitungen sind zu respektieren. Die Regierung greift nicht eigenmächtig in deren Personalentscheidungen oder interne Abläufe ein.
3. Gemeinsame Veranstaltungen, Projekte und größere Vorhaben sind mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
4. Absprachen mit anderen Fraktionen sind einzuhalten oder bei Änderungen rechtzeitig zu kommunizieren.
§5 Umgang mit Staats- und Fraktionsgeldern
1. Staats- und Fraktionsgelder dürfen ausschließlich für genehmigte Regierungszwecke verwendet werden.
2. Förderungen und Auszahlungen müssen einen nachvollziehbaren Zweck haben und entsprechend den Vorgaben der Serverleitung dokumentiert werden.
3. Zahlungen an das eigene Mitglied, Freunde oder Zweitkonten zum persönlichen Vorteil sind untersagt.
4. Förderungen dürfen nur im Rahmen der geltenden Befugnisse und finanziellen Grenzen vergeben werden.
5. Größere Ausgaben, Veranstaltungen und Projekte sind vorab mit der Serverleitung abzustimmen.
6. Regierungsmitglieder dürfen finanzielle Befugnisse nicht zum eigenen Vorteil oder zur Bevorzugung einzelner Personen missbrauchen.
7. Die Regierung hat auf einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu achten.
§6 Bürgerversammlungen und Veranstaltungen
1. Die Regierung bemüht sich, regelmäßig öffentliche Bürgerversammlungen und geeignete Veranstaltungen durchzuführen.
2. Termine und geplante Inhalte sollen rechtzeitig über die offiziellen Kommunikationswege angekündigt werden.
3. Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen und Themen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen.
4. Während öffentlicher Veranstaltungen ist auf einen geordneten und respektvollen Ablauf zu achten.
5. Ergebnisse, offene Fragen und vereinbarte nächste Schritte sollen nach Möglichkeit zusammengefasst und kommuniziert werden.
§7 Verhalten und Disziplin
1. Regierungsmitglieder haben sich jederzeit respektvoll, besonnen und verantwortungsbewusst zu verhalten.
2. Provokationen oder persönliche Konflikte rechtfertigen kein unangemessenes Auftreten im Namen der Regierung.
3. Machtpositionen, Dienstmittel und interne Informationen dürfen nicht missbraucht werden.
4. Verstöße gegen dieses Regelwerk können abhängig von ihrer Schwere zu einer Verwarnung, Degradierung, Suspendierung oder Entlassung aus der Regierung führen.
5. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Serverleitung weitere Maßnahmen ergreifen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
2. Die Serverleitung kann das Regelwerk jederzeit ändern oder ergänzen.
3. Die Regierung hat Änderungen und ergänzende Vorgaben der Serverleitung zu beachten.
4. Mit dem Dienstantritt bestätigt jedes Regierungsmitglied, das Regelwerk gelesen und verstanden zu haben.
5. Im Zweifel haben die geltenden Serverregeln und ausdrücklichen Anweisungen der Serverleitung Vorrang vor diesem Regelwerk.

