Angepinnt Geschlossen LSPD » Regelwerk

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Los Santos Police Department
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#1 · 20.09.2026 (20.09.2026 12:58)

LSPD – Dienst- und Fraktionsregeln

§1 – Hierarchie und respektvoller Umgang

§1.1 – Entscheidungsgewalt

Der Leader besitzt die höchste interne Entscheidungsgewalt über die Fraktion.

Diese Entscheidungsgewalt gilt ausschließlich im Rahmen des Serverregelwerks sowie des geltenden Fraktionsregelwerks.

Ist kein Leader anwesend, übernimmt grundsätzlich der ranghöchste verfügbare Officer die Verantwortung.

Bei bereits laufenden Einsätzen bleibt eine festgelegte Einsatzleitung bestehen, bis diese ausdrücklich übergeben oder abgelöst wird.

§1.2 – Weisungsbefugnis

Anweisungen eines Vorgesetzten oder der zuständigen Einsatzleitung sind zu befolgen, sofern diese nicht gegen das Serverregelwerk oder die Fraktionsregeln verstoßen.

Das absichtliche Missachten berechtigter Anweisungen kann intern sanktioniert werden.

§1.3 – Umgang untereinander

Mitglieder des LSPD haben gegenüber Kollegen sowie Mitgliedern anderer Staatsfraktionen respektvoll aufzutreten.

Beleidigungen, absichtliche Provokationen, persönliche Auseinandersetzungen während eines Einsatzes oder das mutwillige Behindern anderer Staatsfraktionen sind untersagt.

§1.4 – Kopfgelder

Es ist untersagt, ohne ausdrücklichen und nachvollziehbaren Grund Kopfgelder auf Kollegen oder Mitglieder anderer Staatsfraktionen auszusetzen.

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§2 – Verhalten und Aufgaben eines Officers

§2.1 – Vorbildfunktion

Als Mitglied des LSPD repräsentiert jeder Officer eine Staatsfraktion und hat entsprechend professionell aufzutreten.

Hierzu zählen insbesondere:

* die Einhaltung des Strafkatalogs,
* die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung,
* die Einhaltung der Drogengesetze,
* ein angemessener Umgangston,
* sowie ein vernünftiges und nachvollziehbares Roleplay.

§2.2 – Verhalten im Dienst

Während des Dienstes ist gegenüber Bürgern, Verdächtigen, Straftätern und anderen Staatsfraktionen ein professionelles Verhalten einzuhalten.

Unnötige Provokationen, beleidigendes Verhalten oder das absichtliche Eskalieren einer Situation sind zu unterlassen.

§2.3 – Verhältnismäßigkeit

Polizeiliche Maßnahmen müssen grundsätzlich der jeweiligen Situation angemessen sein.

Es ist nach Möglichkeit das mildeste geeignete Mittel zu wählen.

Nicht jede Flucht, Beleidigung oder kleinere Straftat rechtfertigt automatisch den Einsatz von Taser, Schusswaffe oder Fahrzeuggewalt.

§2.4 – Einsatzbereitschaft

Befindet sich ein Officer im Dienst, wird grundsätzlich erwartet, dass dieser bei größeren Einsatzlagen zur Verfügung steht.

Bei Personalmangel oder besonderen Einsatzlagen kann die Einsatzleitung verfügbare Officers zur Unterstützung anfordern.

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§3 – Pflichten eines Officers

§3.1 – Unterstützung anderer Officers

Wird Unterstützung angefordert, ist die Anfrage entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren.

Tätigkeiten mit geringer Priorität, beispielsweise Verkehrskontrollen, Streifenfahrten oder Übungen, sind bei dringenden Einsatzlagen abzubrechen.

Laufende gefährliche Maßnahmen müssen jedoch nicht unkontrolliert verlassen werden.

§3.2 – Großeinsatzlagen

Bei einem Bankraub, Ladenraub, einer Geiselnahme oder einer vergleichbaren größeren Einsatzlage haben gewöhnliche Tätigkeiten grundsätzlich nachrangige Priorität.

Ausgenommen sind serverseitig festgelegte Events oder Situationen, die nicht ohne Weiteres verlassen werden können, beispielsweise Staatsfraktions-WTs oder Businessfights.

§3.3 – Waffentransporte

Illegale Waffentransporte von Gangs, Mafien oder anderen kriminellen Organisationen sind nach Möglichkeit zu unterbinden.

Dabei sind das Serverregelwerk sowie die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes zu beachten.

§3.4 – Funkdisziplin

Der Polizeifunk ist für einsatzrelevante Kommunikation vorgesehen.

Unnötige Gespräche, Spam oder das absichtliche Stören des Funks sind zu unterlassen.

Funkmeldungen sollen möglichst kurz und verständlich erfolgen.

Bei dringenden Situationen sollten mindestens folgende Informationen genannt werden:

* Standort,
* Art der Situation,
* Anzahl beziehungsweise Beschreibung der Verdächtigen,
* benötigte Unterstützung.

§3.5 – Zusammenarbeit

Officers haben bei Einsätzen zusammenzuarbeiten.

Eigenmächtiges Handeln, welches andere Officers gefährdet oder einen laufenden Einsatz unnötig erschwert, ist zu vermeiden.

Bei größeren bewaffneten Einsatzlagen sind unnötige Alleingänge zu unterlassen, sofern Verstärkung verfügbar ist.

§3.6 – Einmischung in Fraktionskämpfe und Gangwars

Befinden sich zwei Fraktionen bereits in einem direkten Kampf oder einer laufenden Auseinandersetzung miteinander, dürfen sich Officers grundsätzlich nicht eigenmächtig in diese Situation einmischen.

Dies gilt ebenso für einen Gangwar. In einen laufenden Gangwar darf das LSPD nicht eingreifen und das Gebiet ist entsprechend zu meiden.

Das LSPD hat sich aus laufenden Fraktionskämpfen herauszuhalten, solange keine unmittelbare Gefahr für unbeteiligte Personen, Staatsfraktionen oder andere zwingende Gründe für ein Eingreifen bestehen.

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§4 – Kontrollen und Umgang mit Straftätern

§4.1 – Wanteds, Punkte und Tickets

Wanteds, Strafpunkte und Tickets dürfen ausschließlich entsprechend des aktuell gültigen Strafkatalogs vergeben werden.

Das absichtliche Vergeben falscher, zusätzlicher oder nicht gerechtfertigter Wanteds ist untersagt.

Wanteds dürfen insbesondere nicht aufgrund persönlicher Streitigkeiten oder OOC-Konflikte vergeben werden.

§4.2 – Personen- und Verkehrskontrollen

Personen- sowie Verkehrskontrollen derselben Person sollen grundsätzlich nur in einem Abstand von mindestens **einer Stunde** durchgeführt werden.

Es ist zu vermeiden, dieselbe Person innerhalb kurzer Zeit mehrfach ohne neuen Anlass anzuhalten oder zu kontrollieren.

Besteht jedoch ein neuer konkreter Verdacht, wurde eine neue Straftat begangen oder liegt ein anderer nachvollziehbarer Einsatzgrund vor, ist eine erneute Kontrolle auch innerhalb dieser Stunde zulässig.

§4.3 – Durchsuchungen

Ist eine Person polizeibekannt und wurde bereits mehrfach mit verbotenen Gegenständen, illegalen Waffen, Drogen oder vergleichbaren illegalen Gegenständen auffällig, darf sie im Rahmen einer normalen Personen- oder Verkehrskontrolle durchsucht werden.

Ist eine Person bislang nicht oder nur unauffällig in Erscheinung getreten, muss für eine Durchsuchung ein nachvollziehbarer Grund vorliegen.

Ein solcher Grund kann beispielsweise durch einen konkreten Verdacht, auffälliges Verhalten, eine vorausgegangene Straftat oder Hinweise auf verbotene Gegenstände gegeben sein.

Willkürliche Durchsuchungen ohne einen solchen Grund sind untersagt.

§4.4 – Beschlagnahmung

Illegale Gegenstände dürfen entsprechend des Strafkatalogs beziehungsweise der Serverregeln beschlagnahmt werden.

Legale Gegenstände dürfen nicht ohne entsprechenden Grund entfernt werden.

§4.5 – Festnahme

Vor einer Festnahme ist dem Verdächtigen grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, sofern die Situation dies zulässt.

Eine sofortige Festnahme ist zulässig, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, die Person bereits eindeutig Widerstand leistet oder sich der Maßnahme durch Flucht entzieht.

§4.6 – Umgang mit Festgenommenen

Festgenommene Personen sind auch nach einer erfolgreichen Festnahme angemessen zu behandeln.

Unnötige Provokationen, Beleidigungen, absichtliches Hinauszögern der Festnahme oder sonstige Schikanen sind untersagt.

§4.7 – Tickets bis zwei Wanteds

Personen mit bis zu zwei Wanteds kann ein Ticket angeboten werden.

Das Ticket beträgt **2.500 $ pro Wanted**.

Ein Ticket ist jedoch nicht verpflichtend. Der zuständige Officer entscheidet anhand der begangenen Straftat, des Verhaltens der Person und der gesamten Situation, ob ein Ticket angemessen ist oder eine Festnahme durchgeführt wird.

Auch bei bis zu zwei Wanteds kann somit eine Festnahme erfolgen, wenn dies der Schwere oder Art der Straftat entsprechend angemessen ist.

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§5 – Einsatz von Zwangsmitteln

§5.1 – Grundsatz

Der Einsatz von Zwangsmitteln hat immer verhältnismäßig und situationsabhängig zu erfolgen.

Die Intensität der eingesetzten Mittel soll der tatsächlichen Gefahr entsprechen.

§5.2 – Taser

Der Taser darf insbesondere eingesetzt werden, wenn:

* eine Person aktiv Widerstand leistet,
* eine Person zu Fuß flüchtet,
* oder eine konkrete Gefahr besteht, die ohne Schusswaffe beendet werden kann.

Der Taser darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund eingesetzt werden.

§5.3 – Schusswaffengebrauch

Der Einsatz der Schusswaffe muss grundsätzlich der jeweiligen Gefahrenlage entsprechen.

Der direkte Schusswaffengebrauch gegen eine Person ist insbesondere zulässig, wenn:

* eine unmittelbare Gefahr für Officers, Medics oder andere Personen besteht,
* ein Verdächtiger selbst eine Schusswaffe einsetzt oder unmittelbar einsetzen möchte,
* eine Person aus Alcatraz ausbricht beziehungsweise sich nach einem Ausbruch der Festnahme entzieht,
* eine Person **12 Wanteds** besitzt,
* die Person bereits wegen des Mordes an einem Officer oder Medic gesucht beziehungsweise entsprechend polizeibekannt ist,
* eine Person nach einem Raub einen **Geldsack mit sich führt**; in diesem Fall darf beziehungsweise soll die Person unmittelbar gestoppt und, sofern erforderlich, eliminiert werden,
* oder eine Person beziehungsweise Gruppierung aktiv an einem **illegalen Waffentransport** beteiligt ist; in diesem Fall ist ein sofortiger Schusswaffeneinsatz zulässig, um den Transport zu unterbinden.

Besitzt eine flüchtende Person **mindestens 4 Wanteds**, darf versucht werden, das Fluchtfahrzeug durch gezielten Beschuss der Reifen zum Stillstand zu bringen.

Verlässt die Person anschließend das Fahrzeug und flüchtet zu Fuß, ohne selbst Waffengewalt anzuwenden oder eine unmittelbare Gefahr darzustellen, soll zunächst versucht werden, die Person mithilfe des Tasers zu stoppen.

Eine reine Flucht zu Fuß rechtfertigt grundsätzlich keinen direkten Schusswaffengebrauch gegen die Person, sofern keiner der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt.

§5.4 – Reifenbeschuss

Ab **4 Wanteds** darf bei einer Fahrzeugflucht auf die Reifen des Fluchtfahrzeugs geschossen werden, um die Person zum Stillstand zu bringen.

Der Beschuss ist nach Möglichkeit gezielt auf die Reifen zu richten und nicht gegen die flüchtende Person selbst.

Dabei ist auf unbeteiligte Personen sowie die jeweilige Einsatzsituation Rücksicht zu nehmen.

§5.5 – Ende der Gefahrenlage

Ist die unmittelbare Gefahr beendet, ist auch der Einsatz der Schusswaffe einzustellen.

Ein bereits kampfunfähiger oder sich ergebender Verdächtiger darf nicht weiter beschossen werden.

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§6 – Fahrzeugverfolgungen

§6.1 – Verfolgungsfahrten

Bei Verfolgungsfahrten ist darauf zu achten, andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden.

Eine Verfolgung rechtfertigt nicht automatisch jedes Fahrmanöver.

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§7 – Großeinsätze

§7.1 – Einsatzleitung

Bei größeren Einsatzlagen ist nach Möglichkeit eine Einsatzleitung festzulegen.

Diese koordiniert den Ablauf des Einsatzes.

Eine bereits festgelegte Einsatzleitung bleibt bestehen, bis die Leitung ausdrücklich übergeben wird.

§7.2 – Aufgaben der Einsatzleitung

Die Einsatzleitung koordiniert unter anderem:

* Positionierung der Officers,
* Absperrungen,
* Verfolgungen,
* Zugriff,
* Kommunikation mit anderen Staatsfraktionen,
* Verhandlungen,
* sowie gegebenenfalls Rückzug oder Neuaufstellung.

§7.3 – Geiselnahmen

Bei Geiselnahmen soll nach Möglichkeit ein Officer als Verhandlungsführer bestimmt werden.

Nicht mehrere Officers gleichzeitig sollen eigenständig mit den Tätern verhandeln.

Die Sicherheit der Geiseln besitzt grundsätzlich hohe Priorität.

§7.4 – Bank- und Ladenraub

Bei Bank- oder Ladenraub entscheidet die Einsatzleitung über Positionierung, Zugriff und weitere taktische Maßnahmen.

Eigenmächtige Zugriffe ohne Absprache sind zu vermeiden.

§7.5 – Alleingänge

Bei größeren bewaffneten Einsatzlagen dürfen Officers nicht ohne nachvollziehbaren Grund allein gegen mehrere bewaffnete Täter vorgehen, sofern Unterstützung verfügbar ist.

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§8 – Abschleppen von Fahrzeugen

§8.1 – Fahrzeuge auf Gehwegen

Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden, wenn sie mit mehr als zwei Rädern auf dem Gehweg stehen oder diesen erheblich blockieren.

§8.2 – Fraktionsgelände

Fahrzeuge auf einem Fraktionsgelände dürfen abgeschleppt werden, wenn sie:

* Ein- oder Ausfahrten blockieren,
* Fahrbahnen oder Gehwege behindern,
* Einsatzfahrzeuge behindern,
* oder unberechtigt auf dafür vorgesehenen Fraktionsflächen abgestellt wurden.

§8.3 – Vorhandene Parkmöglichkeiten

Befindet sich in unmittelbarer Nähe eine zumutbare Parkmöglichkeit und wurde das Fahrzeug dennoch verkehrsbehindernd abgestellt, kann dieses abgeschleppt werden.

§8.4 – Einsatzfahrzeuge

Einsatzfahrzeuge anderer Staatsfraktionen dürfen während eines laufenden Einsatzes nicht ohne zwingenden Grund abgeschleppt werden.

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§9 – Interne Angelegenheiten

§9.1 – Interne Konflikte

Probleme zwischen Officers sollen nicht während eines laufenden Einsatzes öffentlich ausgetragen werden.

Interne Konflikte sind anschließend mit einem zuständigen Ranghöheren oder der Führung zu klären.

§9.2 – Fehlverhalten

Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Officers ist der Führung zu melden.

Das bewusste Decken schwerer Regelverstöße anderer Officers kann ebenfalls interne Konsequenzen nach sich ziehen.

§9.3 – Ausnutzen des Fraktionsranges

Der eigene Rang darf nicht genutzt werden, um persönliche Vorteile zu erhalten oder andere Spieler ohne RP-Grund zu benachteiligen.

§9.4 – Korruption

Korruption innerhalb des LSPD ist grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich durch das Serverregelwerk oder nach Genehmigung der zuständigen Administration erlaubt ist.

§9.5 – Interne Sanktionen

Verstöße gegen das Fraktionsregelwerk können je nach Schwere und Häufigkeit intern sanktioniert werden.

Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

* mündliche Verwarnung,
* schriftliche Verwarnung beziehungsweise Strike,
* Rangrückstufung,
* Suspendierung,
* Entlassung aus der Fraktion.

Die endgültige Entscheidung liegt bei der LSPD-Führung.

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§10 – Schlussbestimmungen

§10.1

Jedes Mitglied des LSPD ist verpflichtet, das aktuelle Serverregelwerk sowie dieses Fraktionsregelwerk zu kennen.

§10.2

Unwissenheit über eine Regel schützt nicht vor internen Sanktionen.

§10.3

Die LSPD-Führung behält sich vor, das Regelwerk bei Bedarf anzupassen oder zu erweitern.
✎ bearbeitet 28.09.2026
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