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LSPD - Regelwerk

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Police Department
Rang 12 (Chief of Police)
1 Beiträge
dabei seit 07/2026
#1 · vor 6 Tg. (26.07.2026 09:40)
§1 – Respekt

§1.1
Der Leader besitzt die Entscheidungsgewalt über die gesamte Fraktion. Ist dieser nicht anwesend, übernimmt der ranghöchste verfügbare Officer die Einsatzleitung und ist befugt, Anweisungen an andere Officers zu erteilen.

§1.2
Es ist untersagt, ohne Zustimmung Kopfgelder auf Kollegen oder Mitglieder anderer Staatsfraktionen zu setzen.
§2 – Verhalten und Aufgabe eines Officers

§2.1
Als Mitglied einer Staatsfraktion im Dienst repräsentiert ihr eine Vorbildfunktion. Dazu zählt die Einhaltung des Strafkatalogs, der Straßenverkehrsordnung, der Drogengesetze sowie ein angemessener Umgangston.

§2.2
Mit dem Beitritt zum LSPD verpflichtet man sich zu einer dauerhaften Einsatzbereitschaft. Bei Bedarf und entsprechender Lage ist auf Anfrage der Dienst anzutreten.
§3 – Pflichten eines Officers

§3.1
Wird Unterstützung angefordert, ist dieser Folge zu leisten. Laufende Tätigkeiten wie Verkehrskontrollen oder Übungen sind in diesem Fall abzubrechen.

§3.2
Bei Bank- oder Ladenraub haben alle anderen Aktivitäten – außer Staatsfraktions-WT oder Businessfight – nachrangige Priorität und sind abzubrechen.

§3.3
Waffentransporte von Gangs, Mafien sind zu unterbinden.

§3.4
Vor dem Einreichen einer Fraktionsbeschwerde bei anderen Leadern ist zunächst ein LSPD-Leader zu kontaktieren. Dieser prüft den Sachverhalt und unterstützt die Beschwerde bei Berechtigung.
§4 – Umgang mit Straftätern

§4.1
Wanteds, Punkte und Tickets dürfen ausschließlich gemäß Strafkatalog vergeben werden.

§4.2
Der Einsatz der Dienstwaffe ist nur zulässig, wenn sich ein Wanted widersetzt oder flüchtet. Vor einer Festnahme ist – sofern möglich – die Gelegenheit zur Aufgabe zu geben.

§4.3
Der Verbrecher hat die Chance bis 3 Wanteds ein Ticket zu bekommen. Dieses kostet 2,500$ pro Wanted.
§5 - Abschleppen von Fahrzeugen

§5.1 Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt werden wenn sie mit mehr als 2 Rädern auf dem Gehweg stehen.

§5.2 Fahrzeuge auf Fraktionsgelände dürfen nur abgeschleppt werden wenn sie die Fahrbahn/Gehweg Blockieren.

§5.3 Ist ein Parkplatz in unmittelbarer nähe darf das Fahrzeug sofort abgeschleppt werden.


Strafkatalog: https://lifeofplayer.com/thread.php?id=558
✎ bearbeitet vor 6 Tg.
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